Kinderrechte: Mindeststandards für das Kindeswohl

 Kinder sind genauso Träger von Grundrechten wie Erwachsene. Ihre Würde ist ebenso unantastbar wie die aller anderen Menschen. Sie haben das Recht, ihre Potentiale zu entfalten und sich frei zu entwickeln. Ihnen gebührt genauso Achtung und Respekt wie Erwachsenen.

Allerdings können Kinder nicht gleichermaßen für ihre Rechte einstehen wie Erwachsene. Deswegen benötigen sie elterlichen und staatlichen Schutz. Nun sind sich Eltern, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, Pädagogen, Richter und Anwälte nicht immer darüber einig, was in einer bestimmten Situation im Interesse des Kindes liegt.

Foto von Burst

Kindeswohl als zentraler Begriff im Familienrecht

Hier kommt der unbestimmte Rechtsbegriff des Kindeswohls ins Spiel – ein wichtiger Begriff des Familienrechts. Damit ist das seelische und körperliche Wohlbefinden des Kindes gemeint, einschließlich der Bedingungen zur weiteren Entwicklung des
Kindes und dem Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Aus dem Gesetz ergibt sich diese Definition allerdings nicht. Vielmehr müssen Richter und Anwälte in jedem Einzelfall genau prüfen, was dem Kindeswohl dient. Dabei haben sie diesen Begriff so auszulegen, dass bei verschiedenen Möglichkeiten diejenige gewählt wird, die für das Interesse des Kindes am besten ist.

Welche Rechte haben Kinder?

Kinderrechte definieren dabei den Mindeststandard. Sie ergeben sich u. a. aus dem Grundgesetz sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch aus der UN-Kinderrechtskonvention. Dies sind die wichtigsten Rechte eines jeden Kindes:

➨ Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Keines darf benachteiligt oder diskriminiert werden.

➨ Jedes Kind soll gesund und geborgen aufwachsen. Es ist vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Vernachlässigen oder misshandeln Eltern ihr Kind, muss der Staat eingreifen und ihm einen neuen Lebensraum bieten.

➨ Ein Kind hat das Recht zu wissen, wer es ist und woher es kommt. Hierzu gehören u. a. Name, Geburtsurkunde und Nationalität.

➨ Kinder sollen bei ihren Eltern aufzuwachsen. Sie dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.

➨ Auch Kindern stehen eine Privatsphäre und das Briefgeheimnis zu. Niemand ist berechtigt, Post, SMS oder Tagebuchaufzeichnungen eines Kindes zu lesen, es sei denn, die Erziehung gebietet eine gewisse Kontrolle durch die Eltern.

➨ Kinder brauchen genügend Freizeit, um sich zu erholen und zu spielen.

➨ Sie nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht, zur Schule zu gehen.

➨ Kinder dürfen eine eigene Meinung haben und sollen diese auch äußern können. Dafür ist es unerlässlich, dass sie sich informieren können. außerdem sollen Kinder bei Fragen, die sie betreffen, mit entscheiden können.

➨ Eltern haben zwar das Recht, auch über die religiöse Erziehung zu entscheiden. Doch ab 14 Jahren darf der Nachwuchs selbst entscheiden, ob und welcher Religion er folgen möchte.

➨ Kinderarbeit ist verboten. Kinder sind vor Ausbeutung zu schützen.

➨ Kinder mit Behinderungen benötigen besondere Fürsorge und Förderung.

Broschüre “Die Rechte der Kinder – von logo! einfach erklärt

Ganz ausführlich  kannst Du zum Thema Kindeswohl und Kinderrechte auch in der tollen Broschüre “Die Rechte der Kinder – von logo! einfach erklärt” des BMFSFJ in Zusammenarbeit mit dem ZDF weiterlesen, die Du hier kostenfrei downloaden kannst. In der Broschüre wird einfach undverständlich mit Geschichten und Bildern für Kinder erklärt, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder (und Jugendliche) genau bedeutet.


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Weitere Informationen zum Thema kannst Du hier nachlesen: https://www.familienrecht.net/kinderrechte/

 

Foto Quelle: Canva, Fotos von Matheus Bertelli (Pexels) und Ba Phi (Pexels)

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